Rechtsprechung
LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf öffentliche Zustellung der Klageschrift bei Unbekanntheit des Aufenthaltsorts des Beklagten; Begriff des "unbekannten" Aufenthaltsorts; Verpflichtung des Klägers zu Nachforschungen über den Aufenthaltsort des Prozessgegners bei Nachbarn und Bekannten
- Justiz Sachsen
§ 185 Nr. 1 ZPO
Öffentliche Zustellung einer Klage; Umfang der Nachforschungen des Antragstellers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf öffentliche Zustellung der Klageschrift bei Unbekanntheit des Aufenthaltsorts des Beklagten; Begriff des "unbekannten" Aufenthaltsorts; Verpflichtung des Klägers zu Nachforschungen über den Aufenthaltsort des Prozessgegners bei Nachbarn und Bekannten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 21.06.2004 - 105 C 562/04
- LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03
Nachweis für öffentliche Zustellung
Auszug aus LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Nachdem die öffentliche Zustellung einer Klageschrift unmittelbar das rechtliche Gehör und die Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungsmöglichkeiten der Partei berühren, hat die Rechtsprechung an die öffentliche Zustellung einer Klageschrift strengere Anforderungen gestellt, als dies beispielsweise für öffentliche Zustellungen im Rahmen des Vollstreckungsrechts notwendig ist, vgl. BGH, NJW 2003, 1530 f. - BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung
Auszug aus LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Es entspricht allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, dass der Aufenthalt einer Partei, der ein Schriftstück zugestellt werden soll, nur dann unbekannt im Sinne von § 185 Nr. 1 ZPO ist, wenn er nicht nur der Klägerin und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist, vgl. BGHZ 149, 311 ff.; RGZ 59, 259 ff. (265). - OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99
Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung
Auszug aus LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Das Gericht geht hierbei davon aus, dass es sich insoweit nur um ein "Zwischenverfahren" handelt und hierüber in positiver oder negativer Hinsicht nicht endgültig über die Titulierung des Hauptsachebetrags entschieden ist, vgl. OLG Frankfurt, MDR 1999, 1402; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., Rdnr. 16 zu § 3 ZPO, Stichwort "öffentliche Zustellung" m. w. N.
- OLG Naumburg, 16.01.2001 - 12 W 43/00
Anforderungen an die Aufenthaltsermittlung vor Zulassung der öffentlichen …
Auszug aus LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2001, NJW-RR 2001, 1148 f., an, wobei es in der Regel nicht erforderlich ist, dass die Klägerin Nachforschungen über den Aufenthaltsort des Prozessgegners bei Nachbarn und Bekannten unternimmt. - KG, 20.03.1997 - 22 W 374/97
Auszug aus LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Soweit daher der Beklagte - wie hier - unter Verstoß gegen Meldebestimmungen die Ermittlung seiner Wohnadresse willkürlich erschwert, vgl. KG, MDR 1998, 124 f. (125), ist dies im Rahmen der Ermessensausübung bei der Anordnung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift mit zu berücksichtigen. - RG, 02.12.1904 - III 211/04
Öffentliche Zustellung. Voraussetzungen
Auszug aus LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04
Es entspricht allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, dass der Aufenthalt einer Partei, der ein Schriftstück zugestellt werden soll, nur dann unbekannt im Sinne von § 185 Nr. 1 ZPO ist, wenn er nicht nur der Klägerin und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist, vgl. BGHZ 149, 311 ff.; RGZ 59, 259 ff. (265).
- LG Leipzig, 03.01.2007 - 16 T 1119/06
Voraussetzungen der Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer …
Nachdem die öffentliche Zustellung einer Klageschrift unmittelbar das rechtliche Gehör und die Rechtsverfolgung- und Rechtsverteidigungsmöglichkeiten der Partei berühren, hat die Rechtsprechung an die öffentliche Zustellung einer Klageschrift strengere Anforderungen gestellt, als dies beispielsweise für öffentliche Zustellungen im Rahmen des Vollstreckungsrechts gefordert wird, vgl. BGH, NJW 2003, 1530 f.; Kammerentscheidung vom 24.08.2004, Aktenzeichen: 16 T 4512/04 .